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Mit dem 01. Januar 2023 ist der im Jahressteuergesetz 2022 verabschiedete Nullsteuersatz für "Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen" in Kraft getreten.

 

Das bedeutet für den heimischen Betrieb einer Solaranlage eine erhebliche finanzielle Entlastung. Denn dadurch entfällt bis zu einer Anlagenkapazität von 30 kW direkt beim Kauf die Mehrwertsteuer. Ein Umweg über eine Rückerstattung vom Finanzamt ist nicht mehr notwendig. Sofern der Anlagenbetreiber nicht auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, ist auch die Einspeisung von Strom von der Umsatzsteuer befreit.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Gültig für Privatpersonen und private Personenzusammenschlüsse.
  • Liefer- und Rechnungsadresse müssen sich in Deutschland befinden.
  • Die Anlage muss auf oder bei einem Wohnhaus oder einem öffentlich genutzten Gebäude errichtet werden.
  • Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Solaranlage, wie z. B. Solarmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher, sowie die Transportkosten. Ausgenommen von der Umsatzsteuerbefreiung sind mobile Lösungen.
 

Welche Belege müssen erbracht werden?

Für den Einkauf in unserem Online-Shop muss bis zu einer Anlagengesamtkapazität von 30 kW kein gesonderter Beleg erbracht werden. Ab einer Kapazität von über 30 kW (was wir an der Gesamtleistung der Solarpanels in der Bestellung berechnen) erhalten Sie von uns während nach dem Bestellabschluss ein Formular übersandt, welches von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben zurückgesendet werden muss.
 

Weiterführende Informationen

Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen die FAQ des Bundesministeriums für Finanzen:
FAQ aufrufen